etracker BGH-Rechts-Check

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nach der Verkündigung Ende Mai nun auch veröffentlicht worden. Viele Cookie-Hinweise wurden zwischenzeitlich zwar angepasst, die wenigsten davon sind aber rechtskonform gestaltet. Erste Abmahnungen sind erfolgt und weitere dürften nicht lange auf sich warten lassen.

Diese Checkliste soll dir helfen, die Rechtskonformität nach dem BGH-Urteil sicherzustellen*:  

Ist auf deiner Website der aktuelle etracker Datenschutzhinweis vorhanden?

Wir haben den Mustertext jüngst aktualisiert. Die neueste Version und den Widerspruchslink findest du in deinem Account unter Einstellungen → Account → Datenschutzhinweis und Widerspruchsmöglichkeit.

Bitte stelle sicher, dass bei der Integration “yourdomain.com” durch deine Haupt-Domain ersetzt wurde.

Ist auf deiner Website der aktuelle etracker Code eingebunden?

Den aktuellen Code findest du unter Einstellungen → Setup/Tracking Code. Darin enthalten sind sowohl der Parameter für das Cookie-lose Tracking (data-block-cookies=“true“) als auch zur Beachtung von Do-not-track-Einstellungen in Browsern (data-respect-dnt=“true“).

Mittels Cookie-losem Tracking kannst du Besuchsdaten trotz Ablehnung von statistischen Cookies rechtskonform erfassen.

Dies wurde uns von ePrivacy Consult im Rahmen des neuesten DSGVO-Prüfberichts bestätigt:

ePrivacyseal

„Wir halten es aufgrund unserer eingehenden Prüfung für vertretbar, die Datenverarbeitung bei etracker Analytics und etracker Optimiser auch im Hinblick auf das DSK-Papier aus dem März 2019 und das EuGH-Urteil vom 01.10.2019 durch die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs.1lit.f) DSGVO (berechtigtes Interesse) zu rechtfertigen. Im Cookie-less Modus (Standardmodus) ist ein Einsatz von etracker Analytics ohne jedwede Einwilligungspflicht rechtmäßig.“

Kannst du dir und deinen Nutzern Cookie-Consent-Banner auf deiner Website ersparen?

Durch das Cookie-lose Tracking benötigst du keinen Cookie-Hinweis, sofern keine anderen nicht-erforderlichen Cookies „zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung“ eingesetzt werden. Achte unbedingt auch auf mögliche Cookies durch Einbindungen von Google Maps, YouTube-Videos und Ähnlichem und nutze gegebenenfalls die Einbindung über 2-Klick-Lösungen bzw. entsprechende Plugins.

Ist dein Cookie-Consent rechtskonform?

Wenn nicht-erforderliche Cookies oder ähnliche Technologien eingesetzt werden, sind insbesondere folgende Anforderungen an wirksame Einwilligungen zu erfüllen:

  • Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und dazu, ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können (wie bspw. Google oder Facebook), müssen gegeben werden.
  • Die Möglichkeit zur Ablehnung darf nicht unnötig erschwert oder verborgen werden. Sind Dialoge so gestaltet, dass Nutzer zur Zustimmung gelenkt werden, handelt es sich um eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, also wenn der Dialog „angelegt erscheint, den Verbraucher von einer Kenntnisnahme abzuhalten und ihn dazu zu veranlassen, das Wahlrecht der Beklagten zu übertragen.“
  • Die Willensbekundung muss in Form einer eindeutigen bestätigenden Handlung für den konkreten Fall, in informierter Weise erfolgen. Allgemeine Hinweise auf den Einsatz und Zweck von Cookies sind nicht ausreichend.
  • Ankreuzkästchen dürfen nicht voreingestellt sein.

Bitte beachte auch die Anforderungen an gültige Einwilligungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die in den ebenfalls im Mai veröffentlichten Leitlinien festgehalten sind und in einigen Bereichen über die Grundsätze aus dem BGH-Urteil hinausgehen.

cookie consent anforderungen

Wenn du einen Cookie-Consent nutzt, aktivierst du etracker Cookies auch korrekt?

Sorge dafür, dass das etracker Skript immer ausgeführt wird – unabhängig von einem etwaigen Consent-Banner und unabhängig von einer etwaigen Einwilligung des Besuchers. Eine Anleitung zur Integration in Consent-Lösungen findest du hier

*Diese Checkliste dient der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Die Anforderungen an eine rechtskonforme Gestaltung von Webseiten und Services sind ständigen Veränderungen unterworfen. Auch wenn wir darum bemüht sind, diese Checkliste ständig aktuell zu halten, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind.