Wichtig
Falls Sie überlegen, eine Consent-Lösung auf Ihrer Website einzusetzen, beachten Sie bitte diesen Hinweis:
Das Tracking selbst braucht im Regelfall gemäß Rechtsgutachten der ePrivacyseal-Zertifizierung keine Einwilligung des Website-Besuchers, wenn Sie etracker einsetzen. Lediglich für das Setzen und Auslesen von etracker Cookies ist eine Einwilligung des Website-Besuchers erforderlich.
Standardmäßig kann etracker aber auch ohne Cookies verwendet werden. Dies bedeutet insbesondere: Es kommt zu keinem Datenverlust durch fehlende Einwilligungen.
Vielleicht wollen Sie etracker dennoch mit Cookies nutzen, weil Customer Journeys und die eindeutige Besucher-Angabe durch den Einsatz von Cookies ermöglicht werden. Dann können Sie die im folgenden beschriebenen Aufrufe nutzen, um das Setzen von Cookies für den jeweiligen Website-Besucher zu steuern und an- oder auszuschalten.
Unsere Empfehlung
Sorgen Sie dafür, dass das etracker Skript immer ausgeführt wird – unabhängig von einem etwaigen Consent-Banner und unabhängig von einer etwaigen Einwilligung des Website-Besuchers.
Und nur für den Fall, dass Sie neben etracker weitere einwilligungspflichtige Cookies oder Skripte einsetzen: Holen Sie über ein Consent-Banner doch auch gleich die Einwilligung für das Setzen von etracker-Cookies ein und steuern dann über das Consent-Banner das Setzen von etracker Cookies.
Falls Sie neben etracker allerdings keine anderen einwilligungspflichtigen Cookies oder Skripte einsetzen: Belassen Sie es bei der Standardeinstellung data-block-cookies=“true“ im etracker Skript und verzichten Sie vollständig darauf, Consent-Banner einzusetzen oder eine Einwilligung für das Tracking mit etracker und das Setzten von etracker-Cookies einzuholen.
Mit etracker können Sie sowohl mit als auch ohne Cookies rechtskonform Webanalyse betreiben. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in unserem Video und Whitepaper: