Google Analytics Alternative

Google Analytics wird Stand heute auf über der Hälfte aller Websites in Deutschland eingesetzt. Nicht zuletzt die kostenlose Nutzung und enge Verzahnung mit den Google Werbediensten erklären die starke Verbreitung. 

Datenschutzrechtlich wird der Einsatz von Google Analytics in Deutschland jedoch schon lange sehr kritisch gesehen. Denn Google erhebt Anspruch auf die gesammelten Daten und verknüpft diese über alle getrackten Websites und die eigene Werbe-Plattform hinweg. Und so können in allen Konten unter anderem soziodemografische Daten zu den eigenen Nutzern eingesehen werden. 

Am 12.05.2020 wurden in einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen, die von Website-Betreibern beim Einsatz von Google Analytics zwingend eingehalten werden müssen, festgelegt.

So ist immer eine informierte, freiwillige, aktive und vorherige Einwilligung der Nutzer verpflichtend – auch wenn die IP-Anonymisierungsfunktion eingesetzt wird: 

„In der Einwilligung muss klar und deutlich beschrieben werden, dass die Datenverarbeitung im Wesentlichen durch Google erfolgt, die Daten nicht anonym sind, welche Daten verarbeitet werden und dass Google diese zu beliebigen eigenen Zwecken wie zur Profilbildung nutzt sowie mit anderen Daten wie eventueller Google Accounts verknüpft. Ein bloßer Hinweis wie z.B. „diese Seite verwendet Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern“ oder „verwendet Cookies für Webanalyse und Werbemaßnahmen“ ist nicht ausreichend, sondern irreführend, weil die damit verbundenen Verarbeitungen nicht transparent gemacht werden. […] 

Der Gegenstand der Einwilligung muss deutlich gemacht werden: Anwender von Google Analytics müssen deutlich machen, für welchen Zweck Google Analytics verwendet wird, dass die Nutzungsdaten von Google LLC verarbeitet werden, diese Daten in den USA gespeichert werden, sowohl Google als auch staatliche Behörden Zugriff auf diese Daten haben, diese Daten mit anderen Daten des Nutzers wie beispielsweise dem Suchverlauf, persönlichen Accounts, den Nutzungsdaten anderer Geräte und allen anderen Daten, die Google zu diesem Nutzer vorliegen, verknüpft werden.“ 

EU-US Privacy Shield

Mit dem BGH-Urteil vom 28.05.2020, dem sogenannten Cookie Urteil, wurde die Position der Aufsichtsbehörden bestätigt. Das Schrems-II-Urteil des EuGH am 16.07.2020, das das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und USA mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärte, hat die rechtliche Problematik noch einmal verschärft. Denn auch der Einsatz von sogenannten „Standard Vertragsklauseln“ wäre nur bei zusätzlichen Garantien möglich, wie zum Beispiel die Verschlüsselung der personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber, wobei der Schlüssel nur dem Auftraggeber zur Verfügung stehen darf. Auch die explizite Einwilligung durch Nutzer erfordert die vorherige Aufklärung zu den Risiken des Datentransfers. 

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk fordert daher in ihrer Pressemitteilung vom 17.07.2020 „… sämtliche ihrer Aufsicht unterliegenden Verantwortlichen auf, die Entscheidung des EuGH zu beachten. Verantwortliche, die – insbesondere bei der Nutzung von Cloud-Diensten – personenbezogene Daten in die USA übermitteln, sind nun angehalten, umgehend zu Dienstleistern in der Europäischen Union oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau zu wechseln.“ 

Glücklicherweise gibt es mit etracker Analytics eine europäische Alternative zu Google Analytics mit besonderen Vorteilen: 

  1. Die Migration ist schnell und einfach realisiert.  
  2. Standardmäßig kann etracker Analytics sogar bei Ablehnung von Statistik-Cookies geprüft rechtskonform alle Conversions und Besuchs-Interaktionen erfassen. 
  3. Die Oberfläche ist intuitiv zu bedienen und ähnlich strukturiert wie Google Analytics. 
  4. Google Ads-Kampagnen können wie bisher automatisch ausgewertet und die anonymen Conversion-Daten zu Google Ads übertragen werden. 
  5. Auf die Reporting-Daten kann in der Enterprise Edition auch per REST-Schnittstelle zugegriffen werden. Rohdaten lassen sich zur Weiterverarbeitung in BI- und Visualisierungs-Tools importieren. 

Mach dir selbst ein Bild und lass dich von den zahlreichen Reporting-Funktionen und der Funktionsweise des Cookie-losen, Einwilligungs-freien Trackings begeistern. 

Jetzt anmelden zur wöchentlichen Hafenrundfahrt, dem etracker Analytics Vorstellungs-Webinar.