Jetzt ist es besiegelt: Die etracker Produkte sind 100% datenschutzkonform gemäß EU-DSGVO und BDSG neu

Die Einhaltung der Regelungen von EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG neu) wurde unabhängig geprüft, zertifiziert und mit dem Datenschutz-Gütesiegel ePrivacyseal ausgezeichnet.

Wichtig: Die ePrivacy-Experten halten es für vertretbar, die Datenverarbeitung mit etracker Analytics und Optimiser durch die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zu rechtfertigen. Das heißt: Sie benötigen keine explizite Einwilligung.

In Art. 6 Abs. 1 f DSGVO  heißt es, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig ist, wenn diese „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich (ist), sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“

Wenn hingegen Anbieter das Recht auf die Daten beanspruchen und diese nutzen, um ihre eigenen Produkte und Services zu verbessern, die Daten an Dritte weitergegeben werden, Daten von Kindern oder besonders sensible personenbezogene Daten erhoben werden, die Daten zu einer übergeordneten Profilbildung genutzt werden oder keine Pseudonymisierung bzw. ausreichende Verschlüsselung (durch geeignete Hashverfahren) bei der Verarbeitung erfolgt, muss eine Einwilligung der betroffenen Personen in Form einer aktiven Zustimmung zu der Verarbeitung eingeholt werden.

Außerdem ist das Siegel für Sie als Website-Betreiber extrem hilfreich, da Ihnen eine Auswahlverantwortung der von Ihnen genutzten Dienste obliegt. Sie als Verantwortlicher dürfen nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die gem. Art. 28 Abs. 1 DSGVO hinreichend garantieren können, dass „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen“ der DSGVO erfolgt und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.

Weitere Informationen zur DSGVO-Konformität von etracker (versus Google Analytics) finden Sie hier.